Beginnend mit dem Schuljahr 2004/05 macht die GeK allen Eltern des jeweiligen neuen 5. Jahrganges das Angebot, ihr Kind in einer Laptop-Klasse anzumelden. Die Eltern gehen damit die Verpflichtung ein, ein Notebook für ihr Kind anzuschaffen. Das bedeutet für die unterrichtliche Arbeit, dass jede Schülerin und jeder Schüler dieser Klassen das Arbeitsgerät „Notebook“ in der Schule zu jeder Zeit und an jedem Ort einsetzen kann.
Mit diesem Angebot hat die GeK offensichtlich bei Schülerinnen und Schülern und Eltern offene Türen eingerannt. Die Bedeutung der Medienkompetenz, insbesondere vor dem Hintergrund der Berufs- und Arbeitswelt, ist von der Elternschaft erkannt worden. Die Eltern sind bereit, in die Zukunft ihre Kinder zu investieren. Zusammen mit dem Schulträger ist es der GeK gelungen, finanziell/sächliche Unterstützungsmodelle zu entwickeln, mit deren Hilfe es allen Schülerinnen und Schüler ermöglicht wird, an diesem Projekt teilzunehmen. So können Elternhäuser z.B. durch das Teilhabe und Bildungspaket der Bundesregierung Unterstützung finden.
Den Erfolg des Projekts kann man u.a. an den kontinuierlich steigenden Anmeldezahlen für die Laptop-Klassen ablesen:
Schuljahr | Anmeldezahlen | Aufnahmen | Zahl der eingerichteten |
2004/05 | 69 | 58 | 2 |
2005/06 | 80 | 59 | 2 |
2006/07 | 92 | 88 | 3 |
2007/08 | 104 | 116* | 4 |
2008/09 | 112 | 88 | 3 |
2009/10 | 139 | 118 | 4 |
2010/11 | 167 | 113 | 4 |
2011/12 | 172 | 116 | 4 |
2012/13 | 156 | 118 | 4 |
2013/14 | 151 | 140 | 5 |
2014/15 | 152 | 135 | 5 |
2015/16 | 172 | 108 | 4 |
2016/17 | 161 | 108 | 4 |
2017/18 | 142 | 108 | 4 |
*) 12 Schülerinnen und Schülern wurde aus einem Pool ein Notebook für die schulische Nutzung zur Verfügung gestellt.
Die Entwicklung der Schülerzahlen ist für uns umso erstaunlicher, als dass insgesamt die Übergangsquoten zu den weiterführenden Schulen rückläufig sind (demografischer Wandel).
Informationen rund um die Laptoparbeit (Versicherung, Ansprachpartner, Reperaturen, Leasing, häusliche Nutzung, …) finden Sie hier.
Im Rahmen der Medienarbeit unserer Schule haben wir 2015/16 gemeinsam mit der SV eine neue Mediennutzungsvereinbarung formuliert.
Mediennutzungsvereinbarung
Präambel
Wir wollen durch diese neuen Nutzungsregeln erreichen, dass Mobbing durch Videos, Fotos oder sonstige persönlichkeitsverletzende Darstellungsformen an unserer Schule nicht mehr stattfindet. Gleichzeitig wollen wir uns nicht den „neuen elektronischen Medien“ verschließen und lernen, mit dem Handy etc. verantwortungsvoll umzugehen.
Allgemeine Regeln
- Das Handy darf mit in die Schule gebracht werden.
- In den Pausen darf das Handy so genutzt werden, dass hierdurch keine Mitschüler und Lehrer gestört werden (z.B. Musikhören mit Headset).
- Während des Unterrichts darf das Handy nur zu unterrichtlichen Zwecken nach Absprache mit dem Lehrer/ der Lehrerin benutzt werden.
- Ton‑, Bild- und Videoaufzeichnungen von Personen bedürfen deren ausdrückliche Erlaubnis und sind nur zu unterrichtlichen Zwecken auf dem Schulgelände erlaubt.
- Vor Klassenarbeiten und Klausuren werden alle Handys eingesammelt. Die Benutzung eines Handys gilt als Täuschungsversuch, auch der bloße Besitz kann als solcher geahndet werden.
- Bei Nichtbeachtung der Regeln darf das Handy vom Lehrer eingezogen werden; dann erfolgt die Rückgabe nach der Unterrichtsstunde/Pause.
- Wiederholte Missachtungen der Regeln führen zu disziplinarischen Konsequenzen im Rahmen einer Teilkonferenz.
- Bei dem Verdacht von Straftaten darf das Handy eingezogen werden.
- Der Konsum und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, rassistischen, politisch extremen und pornografischen Medien, die den Erziehungszielen der Schule widersprechen oder sogar strafbar sind, sind ausdrücklich verboten.
erstellt durch die SV im März 2015
Inhaltlich basiert die Arbeit der Schülervertretung mit den Vertretern aller Klassen auf den Materialien von klicksafe.de und handysektor.de