Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen & Inklusion
Unsere Schule – Eine Schule der Vielfalt, eine Schule mit allen Abschlüssen. Kurz: eine Schule für ALLE.
Unser Inklusionskonzept finden Sie hier.
Es ist uns schon immer ein Anliegen gewesen, Schüler*innen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und persönlichen Entwicklungen gemeinsam zu unterrichten, jede*n Schüler*in bestmöglich zu fördern und zu fordern. So möchten wir ihnen den für sie bestmöglichen Schulabschluss ermöglichen.
Aus den anzutreffenden unterschiedlichen Entwicklungs‑, Erfahrungs‑, Lebens- sowie Lern- und Leistungsunterschieden ergibt sich die Notwendigkeit einer Unterrichtskultur, die das individuelle Lernen ermöglicht. Dies betrachten wir als logische Schlussfolgerung der Vielfalt.
Eine individuelle Lernkultur herrscht vor, wenn Schüler*innen ihren Begabungen und Fähigkeiten entsprechend lernen und sich im Lerntempo sowie im Umfang und Niveau der Lerninhalte und ‑themen unterscheiden dürfen.
Unsere Schüler*innen sollen sowohl Zeit und Unterstützung für ihre eigenen Lernprozesse und ihre persönliche Entwicklung erhalten, als auch für die Entwicklung der Klasse zur Lerngemeinschaft Verantwortung übernehmen. Zudem sollen sie mehr Gelassenheit, mehr Freundlichkeit, mehr Solidarität untereinander erlangen – denn ein ausgeprägtes Zusammengehörigkeitsgefühl macht eine gute Schulatmosphäre aus.
Das alles zu entwickeln, stellt eine pädagogische Herausforderung dar und ist dennoch eine unabdingbare Grundlage – vielleicht sogar der Ausdruck von Inklusion.
Inklusion ist keine Methode, kein Verfahren und kein Organisationsmodell, sondern die Basis für gemeinsames und gleichberechtigtes Leben und Lernen aller Schüler*innen in unserer Schule, egal welche Form der Unterstützung sie brauchen oder nicht.
(Quelle: www.forumtheater.blog.de)
Um diesen Anforderung gerecht zu werden und uns dahingegen weiterzubilden, haben wir den Bereich „Umgang mit Heterogenität“ zum zentralen Baustein unserer Fortbildungsplanung gemacht. In diesem Kontext nimmt das gesamte Kollegium an der Fortbildungsreihe des MSW „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ teil.
Weitere Informationen
Mit der Konvention der UNO zur Inklusion, zum Recht von behinderten Kindern, mit nicht behinderten Kindern gemeinsam zu lernen, besteht für die Bundesrepublik eine „völkerrechtliche Verpflichtung“ zur Umstellung auf ein inklusives Schulsystem. Konkret fordert Artikel 24 der UN-Konvention ein inklusives Bildungssystem. Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund dieser vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen (www.behindertenrechtskonvention.info).
Die schulischen bzw. pädagogischen Grundlagen für den inklusiven Unterricht werden im Aktionsplan „Inklusion“ der Landesregierung NRW beschrieben. Es wird Folgendes formuliert:
„Das Ideal einer inklusiven Schule bedeutet, dass dort alle Kinder und Jugendlichen ungeachtet ihrer individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten, ihrer Talente und Neigungen, ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, ihrer Behinderungen und Beeinträchtigungen etc. miteinander lernen und jeweils individuell optimal gefördert werden.“
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land den Auftrag der VN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sollen grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden (siehe NRW inklusiv. Aktionsplan der Landesregierung. Eine Gesellschaft für alle. Bildungsportal des Landes NRW).
Dies geht mit unserem Verständnis vom Gemeinsamen Lernen und Heterogenität einher. Uns liegt die Förderung aller Schüler*innen in ihrer Individualität am Herzen. Alle Kinder können im Erleben der Andersartigkeit voneinander lernen. Es geht darum, Leistungsgefälle zu ertragen und zunehmend Verantwortung für das gemeinsame Lernen zu übernehmen. Dies erweitert die soziale und kognitive Kompetenz. Unsere inklusive Pädagogik versucht wenigstens im schulischen Bereich eine Normalität der Lebenswelt zu erreichen und zu verankern, in der Gemeinsamkeit, Vielfalt und Unterschiedlichkeit als selbstverständlich und positiv erlebt werden können. Diese so erlebte Normalität kann die Persönlichkeitsentwicklung aller Schüler*innen bereichern.
Unser Verständnis:
- Inklusion: Comic der „Aktion Mensch“ auf youtube
- Inklusion heißt alle Kinder willkommen.
- Inklusion bedeutet gemeinsames und individuelles Lernen.
- Inklusion meint: Alle sollen die Möglichkeit haben, an allen Bereichen des Lebens gleichberechtigt teilzuhaben und „mitzumachen“.
- „Es ist normal, verschieden zu sein“ (Richard von Weizsäcker, 1993).
- Wirklich inklusiv sind wir erst, wenn wir diesen Begriff nicht mehr brauchen.
- Inklusion in 80 Sekunden erklärt – Comic der Aktion Mensch
Sonderpädagogische Unterstützung und Förderschwerpunkte
An unserer Schule findet inklusive Bildung statt, indem Schüler*innen mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam unterrichtet und erzogen werden.
Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können begründen:
- Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderbereich Lernen , Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung,
- Geistige Behinderung (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung),
- Körperbehinderung (Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung),
- Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit),
- Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung),
- Autismus-Spektrum-Störungen.
Die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können entweder wie ihre Mitschüler*innen ohne besonderen Unterstützungsbedarf unterrichtet werden (zielgleich) oder im Bildungsgang LERNEN bzw. GEISTIGE ENTWICKLUNG (beides zieldifferent) gefördert werden.
Zielgleiche und zieldifferente Förderung
Zielgleiche Förderung [Bildungsgang der allgemeinen Schule] | Zieldifferente Förderung [Bildungsgang LERNEN/ Bildungsgang GEISTIGE ENTWICKLUNG] |
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Siehe dazu Abschnitt 4 § 23 bis 30 der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung AO-SF

Eine sehbehinderte Schülerin lernt mit Hilfe eines zusätzlichen Bildschirms und Visio-Books.
Dies bedeutet in der Praxis zum Beispiel, dass ein Kind mit dem genannten Unterstützungsbedarf (zieldifferent) in der Regel differenzierte Klassenarbeiten schreibt und/oder in einzelnen Fachunterrichtsstunden individuell gefördert wird.
Individuell und Differenzierung heißt dabei, Unterschiede in Zeit und Lerntempo zu machen, den Lernarrangements, den Aufgaben, bei den Lernzielen, in der Organisation, beim Material.
Differenzieren heißt aber auch, alle Schülerinnen und Schüler von ihren persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse ausgehend möglichst gut zu fördern. Bei unseren Bemühungen um das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen/Unterstützungsbedarfe bieten alle Lehrkräfte gemeinsam mit den Lehrkräften für Sonderpädagogik allen Schülern einen gemeinsamen Zugang zu einer Thematik durch eine Vielfalt der Lernwege und Lernziele.
Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, erhalten in der Regel am Ende der Schulzeit einen Förderschulabschluss. Selbstverständlich ist es möglich, dass sich ein Kind mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Laufe seiner Schulzeit so gut entwickelt, dass der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf aufgehoben wird. Es wird somit als „Regelschüler“ unterrichtet. Generell wird auf den Beratungskonferenzen und letztendlich auf der Zeugniskonferenz (Klassenkonferenz) zum Schuljahresende intensiv über die Entwicklung eines jeden Kindes beraten.
Im Rahmen einer jährlichen Überprüfung wird festgelegt, ob der Schüler im kommenden Schuljahr mit oder ohne sonderpädagogischer Unterstützung unterrichtet wird.
Für uns ist es besonders schön zu sehen, wenn durch gute Förderung eine Schülerin oder eine Schüler ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf weiter unterrichtet werden kann und einen Regelabschluss nach der Jahrgangsstufe 10 erreicht.